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   BFH, 02.02.1967 - IV 224/64   

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https://dejure.org/1967,929
BFH, 02.02.1967 - IV 224/64 (https://dejure.org/1967,929)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1967 - IV 224/64 (https://dejure.org/1967,929)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1967 - IV 224/64 (https://dejure.org/1967,929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Maßgabe des Unterliegens der Rechtsmittelführer unter Zugrundelegung der zusammengerechneten Streitwerte bei Vorliegen eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 23
  • BStBl III 1967, 274
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.08.1966 - IV 3/64

    Zuordnung eines Autorenhonorars zu den Einkünften aus gewerblicher oder

    Auszug aus BFH, 02.02.1967 - IV 224/64
    Nach dem Beschluß des erkennenden Senats IV 3/64 vom 25. August 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 569, BStBl III 1966, 611) ist der Streitwert im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren nach dem steuerrechtlichen Interesse zu bemessen, das an einer bestimmten Entscheidung besteht, wobei es auf die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen ankommt.
  • BFH, 25.09.2014 - III R 5/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

    Haben beide Beteiligte Rechtsmittel eingelegt und bleiben beide erfolglos, ist über die Kosten des Revisionsverfahrens grundsätzlich nach § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO unter Zusammenrechnung der Streitwerte der Revision und Anschlussrevision zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1967 IV 224/64, BFHE 88, 23, BStBl III 1967, 274; vom 24. März 1988 V R 126/81, BFH/NV 1989, 33, unter C.; vgl. auch Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 136 Rz 18).
  • BFH, 08.06.1967 - IV R 46/66

    Höhe einer Streitwertfestsetzung

    Der im Urteil des Senats IV 224/64 vom 2. Februar 1967 (BFH 88, 23, BStBl III 1967, 274) als Streitwert im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren angenommene Regelsatz von 15 % des streitigen Veräußerungsgewinns ist bei höheren Gewinnanteilen der beteiligten Gesellschafter angemessen zu erhöhen.

    Zusammenfassung: Der im Urteil des Senats IV 224/64 vom 2. Februar 1967 (BFH 88, 23, BStBl III 1967, 274) als Streitwert im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren angenommene Regelsatz von 15 % des streitigen Veräußerungsgewinns ist bei höheren Gewinnanteilen der beteiligten Gesellschafter angemessen zu erhöhen.

    Nach dessen Entscheidung IV 224/64 vom 2. Februar 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 23 - BFH 88, 23 -, BStBl III 1967, 274) ist, sofern der Streit die im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren zu treffende Feststellung betrifft, ob im Gewinn ein nach § 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn enthalten ist, der Streitwert in der Regel mit 15 v. H. des Gewinnbetrags zu bemessen, dessen Feststellung als begünstigt begehrt wird.

  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Bei der Kostenverteilung ist für die Zeit bis zum Zugang der Rücknahmeerklärung beim BFH (11. März 1982) von einem Gesamtstreitwert auszugehen, der sich als Summe aus der vom FA mit der Anschlußrevision bekämpften Ermäßigung der Steuerfestsetzung durch das FG (5.780, 20 DM = 23.120, 75 DM % 17.340, 55 DM) sowie aus der nach der Ermäßigung bestehengebliebenen Steuerfestsetzung (17.340, 55 DM), gegen die sich die Revision des Klägers richtet, ergibt (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1967 I R 183/66, BFHE 90, 272, BStBl II 1968, 60, und BFH-Urteil vom 2. Februar 1967 IV 224/64, BFHE 88, 23, BStBl III 1967, 274).
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